Integration und Inklusion

In vielen Bundesländern, so auch in Niedersachsen, ist die inklusive Schule verbindlich eingeführt worden. Als Schule in kirchlicher Trägerschaft mit besonderem Schwerpunkt darauf, Schülerinnen und Schülern christliche Werte zu vermitteln, möchten wir auch in diesem Bereich unseren Beitrag leisten. Zwei Kerngedanken sind dabei in den Blick zu nehmen:

  1. Welche Möglichkeiten hat das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Twistringen, Schülerinnen und Schüler inklusiv zu beschulen.
  2. Welche Sonderpädagogische Hilfen erhalten die kirchlichen Schulen durch ihre Schulträger?

Zum zweiten Punkt erklärt Schulrätin im Kirchendienst Maria Schwedhelm (verantwortlich unter anderem für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Schul- und Religionspädagogik an kirchlichen Schulen, insbesondere zur Realisierung von Inklusion innerhalb der Schulabteilung im Bistum Osnabrück) in einem Interview, dass die Schulen in der Schulstiftung eigene Kompetenzen aufbauen.

„Eines vorweg: Inklusion ist das Herzensanliegen unserer Schulen. Sie klappt aber nur unter geeigneten Rahmenbedingungen. Um den einzelnen Schülern mit besonderem Förderbedarf gerecht zu werden, brauchen wir nicht nur barrierefreie Gebäude, sondern auch Fachkompetenz. Derzeit sind wir von sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen in diesem Bereich abgeschnitten: Der Mobile Dienst steht unseren Schülern nicht mehr zur Verfügung, obwohl wir seit Jahren bei deren Förderung erfolgreich zusammenarbeiten. Förderschullehrkräfte, die sich bei der Schulstiftung bewerben, werden vom Land nicht beurlaubt.

Uns bläst für diese Jahrhundertaufgabe Inklusion der Wind mächtig ins Gesicht. Dabei hat uns das Land Niedersachsen in Paragraf 4 des Schulgesetzes zur Inklusion verpflichtet. Dieser Aufgabe können wir nur mit entsprechender Fachkompetenz gerecht werden.

Wir bauen uns im Verbund mit unseren Nachbarbistümern weitere eigene Kompetenzen auf, indem wir selbst Förderschullehrkräfte ausbilden. In Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg werden […] Lehrkräfte aus den Bistümern Osnabrück und Hildesheim und dem Offizialat Vechta einen berufsbegleitenden Studiengang absolvieren. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Bereichen „Lernen“ und „Sozial emotionale Entwicklung“, da sie die größte Herausforderung für unsere Schulen darstellen. An sieben Schulen arbeiten bereits Förderschullehrkräfte.

Zukünftig werden wir in allen 18 Schulen einschließlich der Gymnasien mindestens eine Förderschullehrkraft zur Verfügung haben. Ihre Aufgabe besteht darin, mit den betroffenen Schülern zu arbeiten sowie Kollegen und Eltern zu beraten.

[…] Wir sagen den Eltern, was wir zurzeit realistisch leisten können und was nicht. Die Entscheidung liegt dann bei den Eltern. Der Inklusionsgipfel der UNESCO im März bestätigte unsere Erfahrung, dass in aufgeschlossenen Kollegien bereits ganz viel pädagogische Kompetenz und Bereitschaft zum individuellen Arbeiten vorhanden ist. Was die zusätzliche sonderpädagogische Fachkompetenz betrifft, sind wir in gut zwei Jahren sicher besser aufgestellt.“

Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium hat sich mit dem gesamten Kollegium auf den Weg zur Inklusion gemacht und Möglichkeiten der inklusiven Beschulung unter den vor Ort gegebenen Bedingen herausgearbeitet. Dabei sind folgende Grundsätze zur Umsetzung der Inklusion entstanden:

  1. Grundsätzlich möchte das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium seinen Beitrag dazu leisten, dass sich die vielfältigen Begabungen und Fähigkeiten von Schüler/innen mit Beeinträchtigungen entfalten können.
  2. Die konkrete Umsetzung des „Gemeinsamen Unterrichts“ muss sich aber daran orientieren, was die Schule mit ihrer Ressourcenausstattung leisten kann, um den Schüler/innen die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

Konkret heißt dies, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf in bestimmten Förderschwerpunkten selbstverständlich am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Twistringen beschult werden können solange dies mit zielgleichem Unterricht zu realisieren ist. Dabei hilft ein umfangreiches Netzwerk, welches von den Inklusionbeauftragten der Schule aufgebaut worden ist (Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Schulsozialarbeit, Lernassistenzen, Außerschulische Kooperationen (Autismuszentrum Wedehorn, LRS-Zentrum, Eltern), Mobiler Dienst (Fachberater/innen Hören, Sehen, Autismus)).

Zudem wurden sowohl personelle Ressourcen (ausgebildete Sonderpädagogin zur Koordination im Bereich Inklusion, jeweils Fortbildung aller entsprechenden Klassen- und Fachlehrerinnen und –lehrer im Bereich „Hören“ und „Sehen“ ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen durch den Mobilen Dienst bzw. die entsprechenden Fachberater/innen) als auch räumliche Ressourcen (Nachrüstung der Klassenräume (Akustik) für die Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen, entsprechende Zuordnung in Klassen der Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung, Schaffung weiterer Differenzierungsräumlichkeiten im Schulhaus) und sächliche Ressourcen (Ausstattung mehrerer Klassenräume mit FM-Anlagen, Mikrophonen für Schülerinnen und Schülern und Verstärkermikrophone für Lehrkräfte, Ausstattung eines Klassenraumes mit Computer und Kamera zur Vergrößerung des Tafelbildes und der sonstigen Mitschriften, Einzelanschaffungen wie Lupen) ausgebaut.