Beurteilungskriterien der Fächer

Der Schulvorstand (jetzt Schulkonferenz) hat in seiner 10. Sitzung am 1.9.2010 grundlegende Kriterien zur Leistungsmessung und -bewertung verabschiedet, welche sich auf die Erlasse des Kultusministeriums „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 – 10 des Gymnasiums“ sowie „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ beziehen, und damit einen einheitlichen Bewertungsrahmen geschaffen.

  • Die Leistungsbewertung einer Schülerin / eines Schülers setzt sich zusammen aus
    • bewerteten schriftlichen Lernkontrollen (= Klassenarbeiten) sowie
    • sonstigen Lernleistungen
  • Die Fachkonferenz des jeweiligen Faches bestimmt
    • zur Festlegung der Zeugnisnote das Verhältnis von schriftlichen Leistungen und den sonstigen Lernleistungen.
    • trifft Absprachen über die Anzahl, Verteilung und Länge verbindlicher schriftlicher Lernkontrollen im Schuljahr sowie zur Konzeption und Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen.
  • Bewertete schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten; Klausuren)
    • geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses.
    • müssen aus dem Unterricht erwachsen und in ihrer Art und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.
    • sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Bei der Korrektur oder bei der Rückgabe der korrigierten Arbeit ist von der Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten.
  • Zu den sonstigen Lernleistungen zählen:
    • mündliche Unterrichtsbeteiligung (Redebeiträge im Unterricht), welche sich an den nachstehenden Beurteilungskriterien orientiert
    • fachspezifische Lernzielkontrollen (Kurzteste, Vokabelteste, Grammatikabfragen, szenische Darstellungen, Lese- und Reisetagebücher, u.ä.)
    • Vortragen von Hausaufgaben
    • Anwenden und Ausführen von fachspezifischen Methoden und Arbeitsweisen
    • Präsentationen, auch mediengestützt
    • Phasen der Unterrichtsgestaltung durch Lernende
    • Kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit
    • Vortragen von Ergebnissen aus Partner- und Gruppenarbeiten
  • Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn eines jeden Schuljahres über die fachspezifische Leistungsbewertung informiert.
  • Endjahresnoten sind Schuljahresnoten, d.h. die Leistungen des gesamten Schuljahres werden eingerechnet.
  • Mindestens 4 x pro Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler ausführlich über ihren Leistungsstand informiert (Herbstferien / Halbjahreswechsel / Osterferien / Schuljahresende).