Das Bischöfliche Schulgesetz (BiSchG) sieht die Einrichtung einer Schulkonferenz vor. In § 13 des BiSchG sind die Aufgaben der Schulonferenz wie folgt beschrieben:
"Die Schulkonferenz entscheidet über:
- die Ausgestaltung der der Schule im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume
- das Schulprogramm
- die Schulordnung
- Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
- Grundsätze der Leistungsfeststellung und -beurteilung
- Maßnahmen der schulischen Qualitätsentwicklung
- Grundsätze für die Entwicklung und Durchführung von Förderkonzepten
- Konzepte der Schulpastoral
- Schulpartnerschaften
- Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und anderen außerschulischen Einrichtungen
- Grundsätze für die Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen
- Art und Form von Zeugnissen
- den Rahmenplan zur Verwendung zugewiesener Haushaltsmittel
- die Ausgestaltung von Teilkonferenzen.
Die Schulkonferenz wird über die Besetzung von Beförderungsstellen und anderen herausgehobenen
Dienstposten an der Schule angehört und kann dazu Stellung nehmen."