Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klasse 9 am Gymnasium versetzt werden, und alle Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen, die einen Erweiterten Sekundarabschluss I nachweisen, können in die Einführungsphase eintreten.
Zusätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler bei Eintritt in die Einführungsphase höchstens 18 Jahre alt sein dürfen.
Unterricht
Die meisten Fächer in der Einführungsphase werden im Klassenverband unterrichtet. Der Unterricht gliedert sich in Pflicht- und Wahlunterricht. Wenige Fächer (ggf. die zweite Fremdsprache, Religion / Werte und Normen sowie Sport) werden in Kursen unterrichtet, das heißt: Die Kursteilnehmer kommen aus verschiedenen Klassen.
Von den insgesamt 14 zu belegenden Fächern werden folgende im Klassenverband unterrichtet:
Deutsch, Englisch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss neben Englisch am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilnehmen.
Die zweite Fremdsprache kann
- die in der 6. Klasse begonnene Fremdsprache (Latein oder Französisch) sein
oder
- Französisch beginnend ab Klasse 10 sein, wenn ab der 6. Klasse Latein belegt wurde bzw. wenn zuvor keine zweite Fremdsprache erlernt worden ist (z.B. gilt dies für einige Schülerinnen und Schülern, die am Ende der 10. Klasse mit der Erweiterten Sekundarabschluss I – jedoch ohne Nachweis einer zweiten Fremdsprache – an unsere Schule kommen; in der Regel handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die von der Realschule zum Gymnasium wechseln).
In der Regel findet der Religionsunterricht im Klassenverband oder in Kursen mit Schülerinnen und Schülern statt, die dieser Konfession angehören.
Soll hiervon abgewichen werden oder möchte man das Fach Werte und Normen anstelle von Religionsunterricht wählen, so ist dieses gesondert bei der Fachkonferenz Religion/Werte und Normen zu beantragen.
Im Fach Sport werden verschiedene Kurse angeboten. Dabei werden in einem Halbjahr Individualsportarten, in dem anderen Halbjahr Mannschaftssportarten unterrichtet.
Für Schülerinnen und Schüler, die Sport ggf. als Abiturprüfungsfach wählen möchten, wird (bei ausreichender Nachfrage) im zweiten Halbjahr der 10. Klasse ein verpflichtender Sport-Theorie-Kurs angeboten.
Grundsätzlich gilt für den Wahlbereich:
Ein Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Kurses sowie ein Anspruch auf einen Platz in einem Kurs besteht nicht. Die Organisation erfolgt nach den jeweiligen Möglichkeiten der Schule.
Eine Wahl oder auch Abwahl bestimmter Fächer will gut überlegt sein, sie hat nämlich Konsequenzen für die darauffolgende zweijährige Qualifikationsphase, in der man nur die Fächer belegen kann, in denen man schon in der Einführungsphase Unterricht hatte.
Versetzung
Die Leistungen in den 14 zu belegenden Fächern sind Grundlage für die Versetzung (Sporttheorie aus dem 2. Halbjahr, falls gewählt, bleibt unberücksichtigt).
Man wird in die Qualifikationsphase versetzt, wenn man
- In höchstens einem Fach mangelhafte und in allen anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Man kann in die Qualifikationsphase versetzt werden, wenn man
- mangelhafte Leistungen in zwei Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei Fächern oder
- ungenügende Leistungen in einem Fach durch mindestens gute Leistungen oder befriedigende Leistungen in zwei Fächern ausgleichen kann.
Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können dabei nur untereinander ausgeglichen werden.
Ob die Ausgleichsregelung angewandt wird, entscheidet die Klassenkonferenz. Sie wird sich bei ihrer Entscheidung davon leiten lassen, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann.