Zulassung und Meldung
- Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Semesters können sich die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung melden.
- Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Belegungsverpflichtungen, die Einbringungsverpflichtungen und die Mindestanforderungen im Block I (vgl. Kap. 7) erfüllt sind.
- Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen wird oder vor dem Beginn der Prüfungen zurücktritt, tritt in das zweite Kurshalbjahr des Jahrgangs 11 (zweites Semester) zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe (vgl. Kapitel 3) abgelegt werden kann.
Gesamtqualifikation
Aus den Leistungen in den Abiturprüfungsfächern und weiteren Pflicht- und Ergänzungsfächern sowie aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die sogenannte Gesamtqualifikation. Diese besteht aus zwei Blöcken:
Block I |
36 Schulhalbjahresergebnisse aus der Qualifikationsphase; davon:
|
Mindestens 200 Punkte |
Block II |
Prüfungsergebnisse in der Abiturprüfung (P1 bis P5) in vierfacher Wertung |
Mindestens 100 Punkt |
Kurse mit schlechteren Leistungsbewertungen als 05 Punkte können nur in begrenzter Zahl herangezogen werden:
- Unter den 24 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung (incl. P3 – P5) müssen mindestens 20 und unter den 12 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung (P1 und P2 und P3) müssen mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen werden.
- In Block II müssen mindestens drei Prüfungsfächer, darunter das 1. oder das 2. oder das 3. Prüfungsfach (P1 oder P2 oder P3) auf erhöhtem Niveau, mit mindestens 20 Punkten (in vierfacher Wertung) abgeschlossen werden.
Anmerkung:
Die 36 Schulhalbjahresergebnisse in Block I ergeben sich aus den einzubringenden jeweils 4 Kursen aus den Prüfungsfächern P3, P4 und P5 und den Einbringungsverpflichtungen nach Kapitel 6 sowie weiteren (ggf. frei wählbaren) Ergebnissen.
Berechnung der Abiturnote
Sind die in zuvor genannten Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung erfüllt, so stellt die Prüfungskommission die Punktzahl der Gesamtqualifikation sowie die Durchschnittsnote in der gymnasialen Oberstufe fest und erklärt die Abiturprüfung für bestanden.
Andernfalls erklärt sie die Abiturprüfung für nicht bestanden.
Bei der Umrechnung der Punkte aus der Gesamtqualifikation gilt folgender Umrechnungsschlüssel:
Punkte |
Durchschnittsnote |
300 |
4,0 |
301 bis 318 |
3,9 |
319 bis 336 |
3,8 |
337 bis 354 |
3,7 |
355 bis 372 |
3,6 |
373 bis 390 |
3,5 |
391 bis 408 |
3,4 |
409 bis 426 |
3,3 |
427 bis 444 |
3,2 |
445 bis 462 |
3,1 |
463 bis 480 |
3,0 |
481 bis 498 |
2,9 |
499 bis 516 |
2,8 |
517 bis 534 |
2,7 |
535 bis 552 |
2,6 |
553 bis 570 |
2,5 |
571 bis 588 |
2,4 |
589 bis 606 |
2,3 |
607 bis 624 |
2,2 |
625 bis 642 |
2,1 |
643 bis 660 |
2,0 |
661 bis 678 |
1,9 |
679 bis 696 |
1,8 |
697 bis 714 |
1,7 |
715 bis 732 |
1,6 |
733 bis 750 |
1,5 |
751 bis 768 |
1,4 |
769 bis 786 |
1,3 |
787 bis 804 |
1,2 |
805 bis 822 |
1,1 |
823 bis 900 |
1,0 |
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie dabei folgt berechnet:
-
Block I
E I = 40 P ÷ 44
E I = Ergebnis Block I
P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 12 Ergebnisse des ersten, des zweiten und dritten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 24 Schulhalbjahresergebnisse
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Block II
E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5)
E II = Ergebnis Block II
PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern
-
Gesamtpunktzahl
E = E I+E II
E = Ergebnis Gesamtpunktzahl
Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.